Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96   

"Blutbad im Kindergarten" - Todesdrohungen durch Ausländer

§§ 45 ff AuslG, § 113 VwGO, für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abzustellen

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer anderen Behörde, Zugangsfiktion des § 9 Abs. 1 VwZG

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 05.01.1993 - 2 K 2408/92
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 12 13 S 1027/95
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06  

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes liegt stets vor, wenn die Behörde dem Adressaten von seinem Inhalt tatsächlich Kenntnis verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - NVwZ 1992, 565, 566), selbst wenn dabei die förmlichen Zustellungsvoraussetzungen nicht eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11, S. 20; Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993, 544, 545).

    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, die auch die Bekanntgabe im Wege der förmlichen Zustellung einschließt, muss nicht notwendig durch die den Verwaltungsakt erlassende, ja noch nicht einmal durch die für seine Bekanntgabe zuständige Behörde erfolgen; sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der erlassenden bzw. zuständigen Behörde geschieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02  

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04  

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Be-schlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
mehr
  • VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05  

    Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes

    Für die Beurteilung, ob die angefochtene Ausweisungsverfügung mit nationalem Recht in Einklang steht, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier mangels Erforderlichkeit und Durchführung eines Widerspruchsverfahrens auf den Erlass der Ausweisungsverfügung im Januar 2005 - abzustellen (BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.2003 - 13 S 1113/02 -; Urteil vom 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - m.w.N.); dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass der letzten Behördenentscheidung entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218 und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03  

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschl. v. 05.05.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; v. 27.06.1997 - 1 B 132.97 - und v. 23.05.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03  

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - 1C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschl. v. 05.05.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; v. 27.06.1997 - 1 B 132.97 - und v. 23.05.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10  

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zulässigkeit eines Eingriffs in die

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht notwendig durch die für den Erlass des Verwaltungsaktes zuständige Behörde selbst erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11 S. 20 m.w.N.).
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